Was bedeutet außerklinische Intensivpflege?

Unter außerklinischer Intensivpflege bzw. häuslicher Intensivpflege versteht man die Betreuung von schwerkranken Menschen außerhalb des Krankenhauses, bzw. außerhalb der Intensivstation. Heimbeatmung ist ein Teilgebiet der außerklinischen Intensivpflege. 

Durch die Beatmungssituation benötigt der Kranke ständig fachliche Hilfe und Beaufsichtigung. Wenn eine Beatmung über ein Tracheostoma* erfolgt, ist es wichtig, dass der Patient bei Bedarf jederzeit professionell abgesaugt** werden kann. In gefahrenvollen Situationen muss schnelle und sachkundige Hilfe geleistet werden, sonst kann es sehr schnell zu einer Lebensbedrohlichen Situation kommen.

Außerklinische Intensivpflege bedeutet aber auch ein selbstbestimmtes Leben im eigenen Zuhause. Dies bedeutet nicht nur Grund- und Behandlungspflege rund um die Uhr, sondern auch Unterstützung bei der Alltagsbewältigung (persönliche Assistenz).

* Tracheostoma: 
operativ angelegte Öffnung (Tracheotomie) der Luftröhre durch die eine Trachealkanüle eingelegt wird, damit der Patient über diese atmen, bzw. mit Hilfe einer Beatmungsmaschine beatmet werden kann.

** Absaugung:
störendes Sekret (Speichel) wird mit Hilfe eines Absaugkatheters und einer Maschine abgesaugt mit dem Ergebnis, dass die Luftwege wieder frei sind.

 

Gibt es einen Rechtsanspruch auf außerklinische Intensivpflege?

Sie haben einen Rechtsanspruch aus § 2 SGB V gegenüber Ihrer Krankenkasse auf Übernahme der entstehenden Kosten für die ambulante Intensiv- und Beatmungspflege.