Bis zu 2400 € zusätzlich für Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz

Insbesondere Menschen mit einer so genannten "eingeschränkten Alltagskompetenz" kommen in den Genuss von zusätzlichen Betreuungsleistungen, wenn ein entsprechender Hilfebedarf festgestellt wird. Die Pflegekassen entscheiden über den Leistungsanspruch auf der Basis einer MDK-Begutachtung.

Bis zu € 1200 (Grundbetrag) bzw. sogar € 2400 (erhöhter Betrag) pro Jahr kann ein Versicherter in Anspruch nehmen, wenn der Antrag gem. § 45 b, Abs. 1 SGB XI positiv beschieden wurde. Diese Leistungen können im Rahmen der Tages-, Nacht- sowie Kurzzeitpflege und in der ambulanten Pflege – jedoch nur für qualitätsgesicherte Betreuungsleistungen (keine Grundpflege oder Hauswirtschaft) – in Anspruch genommen werden. Die Leistungsansprüche sind auf das Folgehalbjahr – soweit nicht aufgebraucht – übertragbar.